Verordnung (EU) 2025/2006 der Kommission vom 18. Dezember 2025 zur Berichtigung und zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/1670 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Smartphones, Mobiltelefone, die keine Smartphones sind, schnurlose Telefone und Slate-Tablets gemäß der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnung (EU) 2023/1670 sollte daher entsprechend berichtigt und geändert werden.
Erwägungsgrund 6 32025R2006
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