Erwägungsgrund 6 32025R2077
Des Weiteren muss klargestellt werden, dass ein Land als Land, das nicht nachhaltigen Fischfang zulässt, eingestuft werden kann, wenn es die erforderlichen Bestandsbewirtschaftungsmaßnahmen nicht umsetzt oder durchsetzt, und dass hierzu auch Kontrollmaßnahmen, einschließlich im Rahmen von RFOs, zählen.