Erwägungsgrund 3 32025R2274
Interessierte Parteien haben bei der Kommission gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2024/1487 Meldungen über weitere möglicherweise zum 19. Juni 2024 als Safener oder Synergisten in Pflanzenschutzmitteln verwendete Stoffe oder Zubereitungen eingereicht, und die Mitgliedstaaten und die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „Behörde“) haben der Kommission gemäß Artikel 3 Absatz 4 der genannten Verordnung Stellungnahmen zu den eingegangenen Meldungen vorgelegt.