Verordnung (EU) 2025/2274 der Kommission vom 12. November 2025 zur Änderung der Verordnung (EU) 2024/1487 hinsichtlich der Annahme des Arbeitsprogramms für die schrittweise Überprüfung von Safenern und Synergisten (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnung (EU) 2024/1487 sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 8 32025R2274
Erwägungsgrund 8 32025R2274Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen