Gesetze
Gesetz wird geladen …
Um der in Artikel 5 Absatz 6 Buchstabe b genannten Verpflichtung nachzukommen, werden für die Methode zur Schätzung der freigesetzten Mengen harmonisierte Normen nach den in der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 festgelegten Verfahren entwickelt.
Die Kommission übermittelt den Auftrag für die Entwicklung harmonisierter Normen bis 17. Dezember 2026 an eine oder mehrere europäische Normungsorganisationen.
Akzeptiert keine europäische Normungsorganisation den Auftrag für die Ausarbeitung einer harmonisierten Norm oder ist die Kommission der Auffassung, dass die vorgeschlagene Norm nicht den Anforderungen entspricht, die sie erfüllen soll, so legt die Kommission die in Absatz 1 des vorliegenden Artikels genannte Methode im Wege eines Durchführungsrechtsakts fest. Dieser Durchführungsrechtsakt wird gemäß dem in Artikel 24 Absatz 3 genannten Prüfverfahren erlassen.
Die Kommission beauftragt gemäß Artikel 10 Absätze 1 bis 5 der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 eine oder mehrere europäische Normungsorganisationen damit,…
Wird eine harmonisierte Norm von einer europäischen Normungsorganisation angenommen und der Kommission zur Veröffentlichung ihrer Fundstelle im Amtsblatt der…
Die Kommission hat gemäß Artikel 5 Absatz 2 eine oder mehrere europäische Normungsorganisationen mit der Ausarbeitung einer harmonisierten Norm beauftragt und
Wird eine harmonisierte Norm von einer europäischen Normungsorganisation angenommen und der Kommission zur Veröffentlichung ihrer Fundstelle im Amtsblatt der…
Die Kommission kann im Rahmen ihrer in den Verträgen festgelegten Befugnisse eine oder mehrere europäische Normungsorganisationen damit beauftragen, innerhalb…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.