Erwägungsgrund 24 32025R2365
Damit die zuständigen Behörden die Einhaltung der Anforderungen des Risikomanagementplans überprüfen können, sollten die Wirtschaftsteilnehmer der zuständigen Behörde den von ihnen erstellten Risikomanagementplan zusammen mit einer Eigenerklärung über Konformität bzw. einem Zertifikat vorlegen.