Erwägungsgrund 3 32015R0755
Eine stärkere Vereinheitlichung der Einfuhrregelung sollte so gesichert werden, dass die Besonderheiten der Wirtschaftssysteme der betreffenden Drittländer weitestgehend berücksichtigt und daher Bestimmungen vorgesehen werden, die denen der gemeinsamen Regelung für andere Drittländer entsprechen.