Erwägungsgrund 6 32025R2481
In der Verordnung (EU) 2024/1834 der Kommission sind die Prüftoleranzen festgelegt, die die nationalen Marktüberwachungsbehörden bei der Überprüfung der Konformität von Ventilatoren anwenden. Wie die Konsultation der Interessenträger gezeigt hat, wäre angesichts der Variabilität anderer Parameter, die die Ventilatordrehzahl beeinflussen, eine größere Toleranzspanne bei der Überprüfung angemessen.