Verordnung (EU) 2025/2481 der Kommission vom 2. Dezember 2025 zur Änderung der Verordnung (EU) 2024/1834 in Bezug auf Begriffsbestimmungen, Übergangsbestimmungen, Prüftoleranzen, Korrekturen der Prüfergebnisse und weitere Bestimmungen über die Ventilatordrehzahl (Text von Bedeutung für den EWR)
Um einheitliche Prüfbedingungen für den Parameter „Elektrische Eingangsleistung Pe (in kW)“ zu gewährleisten, sollte ein Verweis auf die anwendbaren Bestimmungen in Bezug auf die Umgebungstemperatur während der Prüfung hinzugefügt werden.
Erwägungsgrund 8 32025R2481
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