Erwägungsgrund 25 32025R2645
Nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung über die Einleitung des Verfahrens sollte die Kommission das zuständige Beratungsgremium ersuchen, diese im Wege geeigneter Kanäle zu verbreiten sowie eine Stellungnahme zur Notwendigkeit einer unionsweiten Zwangslizenz und zum Inhalt dieser Zwangslizenz vorzulegen. Die Kommission sollte eine Frist für die Vorlage der Stellungnahme festlegen. Diese Frist sollte im Hinblick auf die Umstände des Einzelfalls und die Dringlichkeit der Lage angemessen sein.