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Die Erfahrungen mit der Anwendung des Systems zur Kontrolle der Konditionalität, auch durch Konformitätsverfahren, haben gezeigt, dass bestimmte Bedingungen unnötig starr sind und die Mitgliedstaaten unangemessen belasten, ohne dass sich dadurch der Schutz der Unionsmittel unbedingt verbessert. Um das Kontrollsystem zu straffen, den Verwaltungsaufwand zu verringern und gleichzeitig dafür zu sorgen, dass es bei der Überprüfung der Einhaltung der Konditionalitätsanforderungen wirksam bleibt, sollte den Mitgliedstaaten bei der Gestaltung ihrer Kontrollsysteme mehr Flexibilität eingeräumt werden. Zu diesem Zweck sollte die Anforderung einer jährlichen Überprüfung des Kontrollsystems gestrichen werden, und die bei der Risikoanalyse zu berücksichtigenden Faktoren sollten im Ermessen der Mitgliedstaaten liegen.
Die Mitgliedstaaten können ihre bestehenden Kontrollsysteme und Verwaltungsstrukturen nutzen, um die Einhaltung der Vorschriften für die Konditionalität…
Das von den Mitgliedstaaten gemäß Artikel 59 Absatz 2 eingerichtete Verwaltungs- und Kontrollsystem muss systematische Kontrollen umfassen, die unter anderem…
Um sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten die Konditionalität in einheitlicher Weise durchsetzen, ist es erforderlich, auf Unionsebene einen…
Um ein faires und effizientes Verfahren zur Überprüfung eines Verdachts der Nichtkonformität zu gewährleisten, sollten die Mitgliedstaaten ermutigt werden, alle…
In bestimmten Fällen können Mängel im Kontrollsystem von Mitgliedstaaten das Erreichen der mit dieser Verordnung verfolgten Ziele erheblich behindern und…
Die Kommission sollte die notwendigen Erfahrungen und Kenntnisse haben, um Kontrollen in Bezug auf die wirksame Anwendung der einschlägigen in dieser Verordnung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.