Erwägungsgrund 4 32025R0038
Die Union hat bereits eine Reihe von Maßnahmen erlassen, um Sicherheitslücken zu verringern und die Resilienz kritischer Infrastruktur und Einrichtungen gegenüber Risiken zu erhöhen, darunter insbesondere die Verordnung (EU) 2019/881 des Europäischen Parlaments und des Rates, die Richtlinien 2013/40/EU und (EU) 2022/2555 des Europäischen Parlaments und des Rates und die Empfehlung (EU) 2017/1584 der Kommission. Ferner wurden die Mitgliedstaaten in der Empfehlung des Rates vom 8. Dezember 2022 für eine unionsweite koordinierte Vorgehensweise zur Stärkung der Resilienz kritischer Infrastruktur aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen und miteinander, mit der Kommission und anderen einschlägigen Behörden sowie den betreffenden Einrichtungen zusammenzuarbeiten, um die Resilienz kritischer Infrastruktur, die für die Erbringung wesentlicher Dienste im Binnenmarkt genutzt wird, zu erhöhen.