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Die Kommission sollte die in dieser Verordnung festgelegten Maßnahmen regelmäßig einer Bewertung unterziehen. Die erste Bewertung sollte binnen zwei Jahren nach dem Tag des Inkrafttretens dieser Verordnung durchgeführt werden, und anschließende Bewertungen sollten mindestens alle vier Jahre erfolgen, wobei es den Zeitplan für die Überarbeitung des gemäß Artikel 312 AEUV aufgestellten mehrjährigen Finanzrahmens zu berücksichtigen gilt. Die Kommission sollte dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die erzielten Fortschritte übermitteln. Bei der Bewertung der verschiedenen erforderlichen Elemente, einschließlich des Umfangs der im Rahmen des europäischen Warnsystems für Cybersicherheit weitergegebenen Informationen, sollte sich die Kommission ausschließlich auf Informationen stützen, die ohne Weiteres verfügbar sind oder freiwillig bereitgestellt werden. Angesichts der geopolitischen Entwicklungen sowie zur Gewährleistung der Kontinuität und Weiterentwicklung der in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen in der Zeit nach 2027, ist es wichtig, dass die Kommission die Notwendigkeit prüft, im mehrjährigen Finanzrahmen für 2028 bis 2034 angemessene Haushaltsmittel vorzusehen.
Bis zum 5. Februar 2027 und danach mindestens alle vier Jahre bewertet die Kommission die Funktionsweise der in dieser Verordnung festgelegten Maßnahmen und…
Bis zum 14. Dezember 2029 und danach alle fünf Jahre führt die Kommission eine Bewertung der Durchsetzung und Durchführung dieser Verordnung durch. Die…
Vier Jahre nach dem Tag des Inkrafttretens der in Artikel 10 Absatz 3 Buchstabe d genannten Durchführungsrechtsakte und danach alle fünf Jahre nimmt die…
Die Kommission sollte innerhalb von zwei Jahren nach Vorlage aller Maßnahmenprogramme, spätestens jedoch bis zum Jahr 2019, einen ersten Bewertungsbericht über…
Die Kommission sollte eine Evaluierung dieser Verordnung vornehmen, um zu bewerten, ob die Ziele der Verordnung wirkungsvoll und effizient erreicht werden, ob…
Bis zum 12. Juni 2028 erstattet die Kommission über die Durchführung der in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen Bericht. Bis zum 12. Juni 2031 und danach…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.