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Die Begriffsbestimmung für Primärproduktionsverpackungen sollte nicht dazu führen, dass mehr Produkte als Verpackungen nach dieser Verordnung gelten. Durch die Einführung dieser Begriffsbestimmung und ihre Verwendung in der Begriffsbestimmung für Hersteller sollte sichergestellt werden, dass die natürliche oder juristische Person, die diese Art von Verpackung erstmals bereitstellt, als Hersteller nach dieser Verordnung gilt und nicht die Unternehmen des Primärsektors, wie z. B. Landwirte, die solche Verpackungen verwenden.
bezeichnet „Erzeuger“ die natürliche oder juristische Person, die die Verpackungen liefert, wenn die natürliche oder juristische Person, die die Verpackungen…
Zur Umsetzung des Verursacherprinzips gemäß Artikel 191 Absatz 2 AEUV sollten die Verpflichtungen zur Bewirtschaftung von Verpackungsabfällen den Herstellern…
Einige der Begriffsbestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 sollten an die Begriffsbestimmungen in anderen Rechtsakten der Union angepasst werden und…
Diese Verordnung sollte für alle in der Union in Verkehr gebrachten Verpackungen und für alle Verpackungsabfälle gelten, unabhängig von der Art der Verpackung…
Jede natürliche oder juristische Person, die ein Spielzeug unter ihrem Namen oder ihrer Handelsmarke in Verkehr bringt oder an einem bereits auf dem Markt…
„Hersteller“ eine natürliche oder juristische Person, die unter diese Richtlinie fallende Produkte herstellt und für deren Übereinstimmung mit dieser Richtlinie…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.