Erwägungsgrund 10 32025R0447
Um den Datenlieferanten eine gewisse Zeit für die Anpassung an die neuen rechtlichen Anforderungen einzuräumen, sollte die Einhaltung der aktualisierten Systematik nicht sofort verlangt werden.
Um den Datenlieferanten eine gewisse Zeit für die Anpassung an die neuen rechtlichen Anforderungen einzuräumen, sollte die Einhaltung der aktualisierten Systematik nicht sofort verlangt werden.