Erwägungsgrund 1 32025R0517
Die Verordnung (EU) Nr. 904/2010 des Rates regelt die Modalitäten, nach denen die in den Mitgliedstaaten mit der Anwendung der Vorschriften auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer beauftragten zuständigen Behörden untereinander und mit der Kommission zusammenarbeiten, um die Einhaltung dieser Vorschriften zu gewährleisten. Es wird unter anderem festgelegt, wie Informationen, die zur korrekten Festsetzung der Mehrwertsteuer, zur Kontrolle der richtigen Anwendung der Mehrwertsteuer, insbesondere auf grenzüberschreitende Umsätze, sowie zur Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs beitragen könnten, auf elektronischem Wege gespeichert und ausgetauscht werden dürfen.