Erwägungsgrund 1 32025R0610
Am 10. März 2014 hat der Rat die Verordnung (EU) Nr. 224/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Zentralafrikanischen Republik angenommen. Die genannte Verordnung verleiht bestimmten im Beschluss 2013/798/GASP des Rates vorgesehenen Maßnahmen Wirkung.