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Um einen Verfahrensrahmen zu schaffen, der dem Initiator eines grenzübergreifenden Dossiers Rechtssicherheit bietet, sollte die Stelle für grenzübergreifende Koordinierung das grenzübergreifende Dossier bewerten und dem Initiator innerhalb einer angemessenen Frist, die grundsätzlich der im nationalen Recht festgelegten Frist entsprechen sollte, antworten. Für den Fall, dass nach nationalem Recht keine standardisierte Frist für eine Antwort auf ein gleichwertiges Ersuchen festgelegt ist, sollte diese Verordnung angemessene Fristen vorsehen. Diese Fristen sollten mit dem Tag des Eingangs eines grenzübergreifenden Dossiers oder eines überarbeiteten grenzübergreifenden Dossiers beginnen, auch in Fällen, in denen ein Dossier nach einer Übermittlung von einer anderen Stelle für grenzübergreifende Koordinierung oder von einer zuständigen Behörde übernommen worden ist.
Innerhalb von zwei Monaten nach dem Tag der Einreichung des grenzübergreifenden Dossiers kann die Stelle für grenzübergreifende Koordinierung oder die…
drei Monate ab dem Datum des Eingangs des grenzübergreifenden Dossiers bei der Stelle für grenzübergreifende Koordinierung für die Bewertungsschritte nach…
Ein grenzübergreifendes Dossier sollte von einem Initiator, d. h. von einer privaten oder öffentlichen Stelle, vorgelegt werden. Um die Bearbeitung…
Um die Bearbeitung von Dossiers in Bezug auf grenzübergreifende Hindernisse zu erleichtern, sollten Mitgliedstaaten, die beschlossen haben, den Rahmen…
Damit ein Rahmen für die Bearbeitung grenzübergreifender Dossiers geschaffen werden kann, der allen Stellen für grenzübergreifende Koordinierung gemeinsam ist,…
Ein Initiator sollte nur dann ein grenzübergreifendes Dossier vorlegen können, wenn das Hindernis zu einer Grenze gehört, für die mindestens eine Stelle für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.