Erwägungsgrund 12 32025R0925
Die Anwendung dieser Verordnung sollte die Anwendung nationaler Rechtsvorschriften oder internationaler Vereinbarungen zwischen den Mitgliedstaaten, die gleichwertige Verfahren betreffen, unberührt lassen.
Die Anwendung dieser Verordnung sollte die Anwendung nationaler Rechtsvorschriften oder internationaler Vereinbarungen zwischen den Mitgliedstaaten, die gleichwertige Verfahren betreffen, unberührt lassen.