Art. 35 32025R0974
Weitergabe von konditioniertem Abfall
Die Betreiber legen spätestens bis zum 31. Januar elektronisch Jahresberichte über Folgendes vor:
a)
den Versand oder die Ausfuhr von konditioniertem Abfall zu einer Anlage innerhalb oder außerhalb des Hoheitsgebiets der Mitgliedstaaten in der in Anhang XIII festgelegten Form;
b)
die Eingänge oder die Einfuhren von konditioniertem Abfall aus einer Anlage innerhalb oder außerhalb des Hoheitsgebiets der Mitgliedstaaten unter Verwendung des in Anhang XIV festgelegten Formulars ;
c)
die Ortsveränderungen von konditioniertem Abfall, der Plutonium, hochangereichertes Uran oder Uran-233 enthält, unter Verwendung des in Anhang XV festgelegten Formulars.