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Zur Berechnung der Treibhausgasemissionen von Verkehrsdiensten können verschiedene Arten von Eingabedaten, unter anderem Primär- und Sekundärdaten, verwendet werden. Die Verwendung von Primärdaten führt zu den zuverlässigsten und genauesten Ergebnissen und sollte daher Vorrang haben, um sicherzustellen, dass diese Primärdaten nach und nach Eingang in die Berechnungsverfahren für Treibhausgasemissionen finden. An Primärdaten zu gelangen, könnte für bestimmte Interessenträger, insbesondere KMU, unmöglich oder mit übermäßigen Kosten verbunden sein. Daher sollte die Verwendung von Sekundärdaten unter klaren Bedingungen erlaubt sein. Im Interesse einer genaueren Erfassung der Treibhausgasemissionen sollte ein Mitgliedstaat jedoch vorsehen können, dass die Verwendung von Primärdaten für Beförderungsvorgänge in seinem Hoheitsgebiet durch Rechtsträger in den Bereichen Verkehr und Verkehrsknotenpunkte, deren Beschäftigtenzahl einen bestimmten im nationalen Recht festgelegten Schwellenwert überschreitet, vorgeschrieben ist, wenn der Verkehrsdienst in seinem Hoheitsgebiet beginnt und endet. Um internationale Verkehrsdienste und die Entwicklung von KMU nicht zu behindern, sollten Mitgliedstaaten eine solche Anforderung nicht auf grenzüberschreitende Beförderungsvorgänge, einschließlich auf Beförderungsvorgänge bei der Durchbeförderung durch ihr Hoheitsgebiet, oder auf KMU anwenden.