Erwägungsgrund 27 32019L0882
Bestimmte interaktive Selbstbedienungsterminals für Informationen, die als fester Bestandteil von Fahrzeugen, Luftfahrzeugen, Schiffen oder Schienenfahrzeugen eingebaut sind, sollten jedoch vom Geltungsbereich dieser Richtlinie ausgenommen sein, da sie Teil der Fahrzeuge, Luftfahrzeuge, Schiffe oder Schienenfahrzeuge sind, die nicht Gegenstand dieser Richtlinie sind.