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Greenfield-Investitionen liegen vor, wenn ein ausländischer Investor oder ein Tochterunternehmen eines ausländischen Investors in der Union neue Anlagen oder ein neues Unternehmen zur Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit in der Union errichtet. Greenfield-Investitionen sollten in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen. Die vorliegende Verordnung sollte jedoch keine Vorabgenehmigungspflicht für diese Investitionen vorsehen. Den Mitgliedstaaten sollte es daher freistehen, zu entscheiden, ob sie solche Investitionen in den Anwendungsbereich ihrer Überprüfungsmechanismen einbeziehen.
„Greenfield-Investition“ eine ausländische Investition, die im Wege der Errichtung neuer Anlagen oder eines Unternehmens für die Ausführung einer…
Mit dieser Verordnung schafft die Union einen Rahmen für die Überprüfung ausländischer Investitionen durch die Mitgliedstaaten in deren Hoheitsgebieten aus…
Diese Verordnung sollte ausländische Investitionen abdecken, die dauerhafte und direkte Beziehungen zwischen ausländischen Investoren, einschließlich…
Bestimmte ausländische Investitionen, die nicht unter die Verordnung (EU) 2019/452 fallen, könnten Risiken für die Sicherheit oder die öffentliche Ordnung mit…
Mit dieser Verordnung wird ein Rahmen geschaffen für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der Union durch die Mitgliedstaaten aus Gründen der…
Die Verordnung (EU) 2019/452 gilt nur für ausländische Direktinvestitionen, die direkt von einem ausländischen Investor in der Union getätigt wurden. Es ist…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.