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Der in der Verordnung (EU) 2019/452 festgelegte Kooperationsmechanismus ermöglicht es den Mitgliedstaaten, zusammenzuarbeiten und sich gegenseitig zu unterstützen, wenn eine ausländische Direktinvestition in einem Mitgliedstaat die Sicherheit oder öffentliche Ordnung anderer Mitgliedstaaten oder Projekte oder Programme von Unionsinteresse voraussichtlich beeinträchtigt. Dieser Kooperationsmechanismus hat sich bisher als sehr nützlich erwiesen und sollte daher im Rahmen dieser Verordnung beibehalten und gestärkt werden, damit bei ausländischen Investitionen in der gesamten Union ein einheitlicherer Ansatz verfolgt werden kann.
Mit dieser Verordnung wird ein Kooperationsmechanismus eingeführt, der es den Mitgliedstaaten und der Kommission ermöglicht, einschlägige Informationen über…
Gemäß der Verordnung (EU) 2019/452 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde ein Rahmen für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der Union…
Mit der Verordnung (EU) 2019/452 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde ein Mechanismus für die Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den…
Damit der durch diese Verordnung geschaffene Kooperationsmechanismus effizient und wirksam funktionieren kann, muss ein gemeinsamer Mindestumfang für…
Um die Wirksamkeit des Kooperationsmechanismus zu gewährleisten, ist es auch wichtig, in allen Mitgliedstaaten ein Mindestmaß an Informationen und Koordinierung…
Der Kooperationsmechanismus sollte nur zum Schutz der Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung eingesetzt werden. Aus diesem Grund sollten die Mitgliedstaaten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.