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Um sicherzustellen, dass die Zusammenarbeit auf vollständigen und genauen Informationen beruht, sollte der Mitgliedstaat, in dem die Investition erfolgt, einen ausländischen Investor oder jede andere natürliche oder juristische Person entweder in der Kontrollkette des ausländischen Investors oder in der Kontrollkette des Ziels in der Union auffordern können, Informationen bereitzustellen. Um die Qualität der Informationen zu gewährleisten, sollten die Mitgliedstaaten, in denen die Investitionen erfolgen, wenn sie begründete Zweifel an der Vollständigkeit und Genauigkeit der Informationen haben, angemessene Schritte unternehmen, um die ihnen von diesem ausländischen Investor oder einer anderen natürlichen oder juristischen Person übermittelten Informationen zu überprüfen. Beispielsweise sollte der Mitgliedstaat, in dem die Investition erfolgt, offensichtliche Widersprüche und offensichtlich falsche, irreführende oder fehlende Informationen ermitteln. Ist unter außergewöhnlichen Umständen der Mitgliedstaat, in dem die Investition erfolgt, trotz aller Bemühungen nicht in der Lage, die von einem anderen Mitgliedstaat oder der Kommission angeforderten Informationen einzuholen, sollte er diese unverzüglich davon in Kenntnis setzen. In einem solchen Fall sollten die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission ihre Kommentare bzw. Stellungnahmen auf die ihnen vorliegenden Informationen stützen können.
Der Mitgliedstaat, in dem die Investition erfolgt, kann den ausländischen Investor oder jede andere natürliche oder juristische Person entweder in der…
Der Mitgliedstaat, in dem die Investition erfolgt, und die Kommission können einen anderen Mitgliedstaat ersuchen, Informationen von einer natürlichen, die in…
Der Mitgliedstaat, in dem die Investition erfolgt, und die Kommission könnten bei der Einholung relevanter Informationen von natürlichen oder juristischen…
Auf Aufforderung eines Mitgliedstaats, in dem eine ausländische Direktinvestition geplant ist oder abgeschlossen wurde, sollte der betreffende ausländische…
Um das wirksame Funktionieren des Kooperationsmechanismus zu gewährleisten, sollte der Mitgliedstaat, der die ausländische Investition über den…
Um die Wirksamkeit des Kooperationsmechanismus zu gewährleisten, ist es auch wichtig, in allen Mitgliedstaaten ein Mindestmaß an Informationen und Koordinierung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.