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Um das wirksame Funktionieren des Kooperationsmechanismus zu gewährleisten, sollte der Mitgliedstaat, der die ausländische Investition über den Kooperationsmechanismus meldet, verpflichtet werden, ein Mindestmaß an Informationen in einem standardisierten Format bereitzustellen. Wird eine ausländische Investition nicht über den Kooperationsmechanismus gemeldet, sollte der Mitgliedstaat, in dem die Investition erfolgt, in der Lage sein, zumindest das gleiche Mindestmaß an Informationen bereitzustellen. Die Kommission und die Mitgliedstaaten sollten den Mitgliedstaat, in dem die Investition erfolgt, um zusätzliche Informationen ersuchen können. Ein Ersuchen um zusätzliche Informationen sollte hinreichend begründet sein, sich auf die Informationen beschränken, die für die Mitgliedstaaten zur Abgabe von Kommentaren oder für die Abgabe einer Stellungnahme durch die Kommission erforderlich sind, in einem angemessenen Verhältnis zum Zweck des Ersuchens stehen und für den Mitgliedstaat, in dem die Investition erfolgt, keinen übermäßigen Aufwand bedeuten.
Der Mitgliedstaat, in dem die Investition erfolgt, und die Kommission können einen anderen Mitgliedstaat ersuchen, Informationen von einer natürlichen, die in…
Erhält der meldende Mitgliedstaat zwei oder mehrere Ersuchen um zusätzliche Informationen zu derselben gemeldeten ausländischen Investition, so bemüht er sich,…
Um die Wirksamkeit des Kooperationsmechanismus zu gewährleisten, ist es auch wichtig, in allen Mitgliedstaaten ein Mindestmaß an Informationen und Koordinierung…
Der Kooperationsmechanismus sollte nur zum Schutz der Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung eingesetzt werden. Aus diesem Grund sollten die Mitgliedstaaten…
Auf Aufforderung eines Mitgliedstaats, in dem eine ausländische Direktinvestition geplant ist oder abgeschlossen wurde, sollte der betreffende ausländische…
Um sicherzustellen, dass die Zusammenarbeit auf vollständigen und genauen Informationen beruht, sollte der Mitgliedstaat, in dem die Investition erfolgt, einen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.