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Im Einklang mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist es erforderlich und angemessen, zur Erreichung des grundlegenden Ziels, dass ausländische Investitionen in der Union keine nachteiligen Auswirkungen auf die Sicherheit oder die öffentliche Ordnung haben, Vorschriften über einen Unionsrahmen für die Überprüfung ausländischer Investitionen aus Gründen der Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung durch die Mitgliedstaaten in ihrem Hoheitsgebiet und über einen Kooperationsmechanismus festzulegen, der es den Mitgliedstaaten und der Kommission ermöglicht, relevante Informationen über ausländische Investitionen auszutauschen, ihre potenziellen Auswirkungen auf die Sicherheit oder die öffentliche Ordnung zu bewerten und potenzielle Bedenken zu ermitteln. Die vorliegende Verordnung geht entsprechend Artikel 5 Absatz 4 EUV nicht über das zur Erreichung dieses Ziels erforderliche Maß hinaus.
Die Überprüfung ausländischer Investitionen sollte im Einklang mit dieser Verordnung durchgeführt werden. Bei einer solchen Überprüfung sollten alle verfügbaren…
Um die Sicherheit und öffentliche Ordnung in der gesamten Union einheitlich und wirksam zu schützen, muss eine Mindestharmonisierung des Anwendungsbereichs der…
Entsprechend dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und zur Verwirklichung des grundlegenden Ziels der Verbesserung des Zugangs von Wirtschaftsteilnehmern, Waren…
Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist es erforderlich und angemessen, zur Erreichung des grundlegenden Ziels, ein hohes gemeinsames…
Es ist wichtig, Rechtssicherheit für die Überprüfungsmechanismen der Mitgliedstaaten aus Gründen der Sicherheit und der öffentlichen Ordnung zu schaffen und…
Im Einklang mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist es erforderlich und angemessen, zur Verwirklichung der grundlegenden Ziele der Förderung des Handels…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.