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Die Kommission, die Behörde und die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten sollten angemessenen Fristen unterliegen, um sicherzustellen, dass die Erklärungen über den Status als NGT-Pflanze der Kategorie 1 innerhalb einer angemessenen Frist abgegeben werden.
Erhebt weder die Kommission noch ein Mitgliedstaat einen begründeten Einwand, so erlässt die zuständige Behörde, die den Überprüfungsbericht erstellt hat,…
Wird die Überprüfungsanfrage nicht gemäß Absatz 8 des vorliegenden Artikels als unzulässig erachtet, so gibt die Behörde innerhalb von 30 Arbeitstagen nach…
Abweichend von Artikel 6 Absätze 1 und 2 und Artikel 18 Absätze 1 und 2 der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 gibt die Behörde innerhalb von sechs Monaten nach…
Die Mitgliedstaaten sollten dafür zuständig sein, die Einhaltung der Bestimmungen dieser Verordnung sicherzustellen. Sie sollten beispielsweise sicherstellen,…
Um einheitliche Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung zu gewährleisten, sollten der Kommission in Fällen, in denen das Überprüfungsverfahren auf…
Die Tatsache, dass eine Zustimmungsanmeldung gemäß Richtlinie 2001/18/EG oder ein Zulassungsantrag gemäß Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 eingereicht wurde,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.