Erwägungsgrund 6 32026R1388
In seinem Urteil in der Rechtssache C-528/16 entschied der Gerichtshof, dass GVO, die mit neuen Verfahren/Methoden der Mutagenese gewonnen wurden, die seit der Verabschiedung der Richtlinie 2001/18/EG aufgekommen sind oder größtenteils entwickelt wurden, nicht als vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgeschlossen angesehen werden können.