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Nur gesundes FVG sollte für das Inverkehrbringen in der gesamten Union erlaubt sein. FVG, das im Einklang mit dieser Verordnung in Verkehr gebracht wird, sollte auch die Vorschriften gemäß den einschlägigen Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/2031 in Bezug auf Unionsquarantäneschädlinge, Schutzgebiet-Quarantäneschädlinge und unionsgeregelte Nicht-Quarantäneschädlinge sowie die gemäß Artikel 30 Absatz 1 der genannten Verordnung erlassenen Maßnahmen erfüllen.
FVG, das gemäß dieser Verordnung in Verkehr gebracht wird, muss mit den Vorschriften, die in den einschlägigen Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/2031 in…
bei denen es sich weder um Unionsquarantäneschädlinge, Schutzgebiet-Quarantäneschädlinge oder unionsgeregelte Nicht-Quarantäneschädlinge im Sinne der Verordnung…
Abweichend von Artikel 5 Absatz 1 dürfen Mitgliedstaaten auf Antrag das Einführen von Unionsquarantäneschädlingen und Schädlingen, für die die gemäß Artikel 30…
Genetisch verändertes FVG sollte nur dann in Verkehr gebracht werden, wenn es für die menschliche Gesundheit und die Umwelt unbedenklich ist und gemäß der…
Die Unionsvorschriften für die Erzeugung mit der Absicht des Inverkehrbringens und das Inverkehrbringen von FVG sollten den praktischen Erfordernissen Rechnung…
Bei der Anwendung der Verordnung (EU) 2016/2031 hat sich in der Praxis gezeigt, dass in den Pflanzengesundheitszeugnissen auch auf die gemäß Artikel 37 Absatz 4…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.