Gesetze
Gesetz wird geladen …
Entfallen nach Auffassung der Kommission die Gründe, die eine vorübergehende Rücknahme der Zollpräferenzen nach Artikel 23 Absatz 1 rechtfertigten, so ist die Kommission befugt, delegierte Rechtsakte nach Artikel 45 zur Änderung der Anhänge I und II zu erlassen, um die im Rahmen des APS vorgesehenen Zollpräferenzen wieder in Kraft zu setzen. Wenn einige der in Artikel 23 Absatz 1 genannten Gründe, aus denen eine vorübergehende Rücknahme der Zollpräferenzen beschlossen wurde, weiterhin vorliegen, während andere entfallen sind, oder wenn zusätzliche Gründe hinzukommen, die eine vorübergehende Rücknahme der Zollpräferenzen rechtfertigen, so werden die gemäß Artikel 23 Absatz 10 erlassenen Maßnahmen entsprechend angepasst.
Entfallen nach Auffassung der Kommission die Gründe, die eine vorübergehende Rücknahme der Zollpräferenzen nach Artikel 19 Absatz 1 rechtfertigten, so ist die…
Vertritt die Kommission die Auffassung, dass aufgrund der Feststellungen eine vorübergehende Rücknahme aus den in Absatz 1 des vorliegenden Artikels genannten…
Entfallen nach Auffassung der Kommission die Gründe, die eine vorübergehende Rücknahme der Zollpräferenzen nach Artikel 15 Absatz 1 rechtfertigten, so ist die…
Entfallen die Gründe, die eine vorübergehende Rücknahme rechtfertigen, noch bevor die delegierten Rechtsakte nach Absatz 9 anwendbar werden, ist die Kommission…
Entfallen die Gründe, die eine vorübergehende Rücknahme rechtfertigen, noch bevor der delegierte Rechtsakt nach Absatz 9 des vorliegenden Artikels wirksam wird,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.