Erwägungsgrund 15 32026R1395
Die Zollpräferenzen sollten so konzipiert sein, dass sie das weitere nachhaltige Wirtschaftswachstum der begünstigten Länder fördern und damit der Notwendigkeit einer nachhaltigen Entwicklung gerecht werden. Im Rahmen der APS+-Sonderregelung sollten daher die Wertzolltarife für die betroffenen begünstigten Länder ausgesetzt werden. Auch die spezifischen Zölle sollten ausgesetzt werden, es sei denn, sie sind mit einem Wertzoll kombiniert.