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Gemäß Artikel 15 Absatz 7 der Verordnung (EU) 2023/2053 haben einige Mitgliedstaaten der Kommission überarbeitete Aufzuchtmanagementpläne für Roten Thun im Ostatlantik und im Mittelmeer vorgelegt. Die Höchstmenge an wild gefangenem Roten Thun, die Mitgliedstaaten in Thunfischfarmen einsetzen dürfen, und die Aufzuchtkapazität sollten daher gemäß diesen dem ICCAT-Sekretariat übermittelten Plänen geändert werden.
Die Gesamtaufzucht- und Mastkapazität für Roten Thun und die Höchstmenge an wild gefangenem Roten Thun, der neu eingesetzt werden darf und auf die…
Gemäß Artikel 15 Absatz 7 der Verordnung (EU) 2023/2053 legten einige Mitgliedstaaten der Kommission überarbeitete Aufzuchtmanagementpläne für Roten Thun im…
Für den Ostatlantik und das Mittelmeer sind die maximale Mast- und Aufzuchtkapazität für Roten Thun und die Höchstmenge an wild gefangenem Roten Thun, der neu…
Für den Ostatlantik und das Mittelmeer sind die maximale Mast- und Aufzuchtkapazität für Roten Thun und die Höchstmenge an wild gefangenem Roten Thun, der neu…
Für den Ostatlantik und das Mittelmeer sind die maximale Mast- und Aufzuchtkapazität für Roten Thun und die Höchstmenge an wild gefangenem Roten Thun, der neu…
Für den Ostatlantik und das Mittelmeer sind die maximale Mast- und Aufzuchtkapazität für Roten Thun und die Höchstmenge an wild gefangenem Roten Thun, der neu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.