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Darüber hinaus sollten in Bezug auf die in Anhang I AEUV aufgeführten landwirtschaftlichen Erzeugnisse sowie auf Lebensmittel, die nicht in dem genannten Anhang aufgeführt sind, bestimmte Ausdrücke aus Fleisch gewonnenen Erzeugnissen — unbeschadet bei der Herstellung eingesetzter technologischer Verfahren, die nicht darauf abzielen, Fleisch oder Fleischbestandteile vollständig oder teilweise zu ersetzen — oder Erzeugnissen mit einem Namen vorbehalten sein, in dem diese Ausdrücke in Verbindung mit einem oder mehreren Wörtern zur Bezeichnung der Tierart, von der ein landwirtschaftliches Erzeugnis stammt, verwendet werden, unbeschadet der Verwendung dieser Ausdrücke für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur im Sinne der Gesetzgebungsakte der Union über die gemeinsame Marktorganisation für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur. Um der Tatsache Rechnung zu tragen, dass es bestimmte nicht aus Fleisch gewonnene Erzeugnisse gibt, deren genaue Beschaffenheit aufgrund einer etablierten langfristigen Verwendung klar ist und bei den Verbrauchern keine Verwirrung hervorruft, sollte in Artikel 78 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 eine Ermächtigung aufgenommen werden, eine Liste von Bezeichnungen zu erstellen, die allein oder in Verbindung mit anderen Wörtern verwendet werden dürfen, wobei berücksichtigt wird, wie die Ausdrücke in verschiedenen Sprachen verwendet werden.
„landwirtschaftliche Erzeugnisse“ die in Anhang I AEUV aufgeführten Erzeugnisse, ausgenommen die Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse gemäß Anhang I der…
„landwirtschaftliche Erzeugnisse“: die in Anhang I des AEUV aufgeführten Erzeugnisse, ausgenommen Erzeugnisse der Fischerei und Aquakultur, die in Anhang I der…
In Anhang VII wird folgender Teil eingefügt: „TEIL Ia Bezeichnungen für Fleisch und Fleischerzeugnisse 1. Im Sinne dieses Teils bezeichnet das Wort ‚Fleisch‘…
„landwirtschaftliche Erzeugnisse“ die in Anhang I AEUV aufgeführten Erzeugnisse, mit Ausnahme der Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur gemäß der…
„landwirtschaftliche Erzeugnisse“ die in Anhang I AEUV aufgeführten Erzeugnisse mit Ausnahme der in den Geltungsbereich der Verordnung (EU) Nr. 1379/2013 des…
Die bisherigen Erfahrungen bei der Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 zeigen, dass geklärt werden muss, für welche Erzeugnisse diese Verordnung gilt. In…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.