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Um den Zuckerrübenerzeugern größere vertragliche Klarheit zu bieten, einen harmonisierten vertraglichen Rahmen zu gewährleisten und gleichzeitig den Besonderheiten des Zuckerrübensektors Rechnung zu tragen, sollten die Kaufbedingungen in Verträgen über die Lieferung von Zuckerrüben an die Bedingungen für die Nutzung schriftlicher Verträge in anderen landwirtschaftlichen Sektoren angeglichen werden.
Aktualisierung der in Anhang X genannten Kaufbedingungen für Zuckerrüben;
Um eine ausgewogene Verteilung von Rechten und Pflichten zwischen Zuckerunternehmen und Zuckerrübenerzeugern zu gewährleisten, werden besondere Instrumente auch…
Um den besonderen Merkmalen des Zuckersektors Rechnung zu tragen und sicherzustellen, dass die Interessen aller Parteien gebührend berücksichtigt werden, sowie…
Nach Artikel 16 wird folgender Artikel 16a eingefügt: Bedingungen für den Zuckerrübenkauf In den Branchenvereinbarungen und Lieferverträgen gemäß Artikel 50…
Um Marktsignalen besser Rechnung zu tragen und die Preisweitergabe zu verbessern, sollten die Mitgliedstaaten verlangen können, dass für die Lieferung…
In den Branchenvereinbarungen und Lieferverträgen gemäß Artikel 50 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 sind die Verkaufsbedingungen nach Anhang II der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.