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Angesichts der Krise im Nahen Osten, des sich daraus ergebenden Anstiegs der Düngemittelpreise und der finanziellen Risiken, denen die Landwirte ausgesetzt sind, reicht die derzeitige Höhe der Vorschusszahlungen nicht mehr aus. Da die Auswirkungen dieser Krise das ganze Jahr 2026 über anhalten dürften, ist es zur Unterstützung von Landwirten mit Liquiditätsproblemen angezeigt, die Höchstsätze für Vorschüsse auf Direktzahlungen in der Verordnung (EU) 2021/2116 zu ändern, damit für dieses Kalenderjahr ein höherer Satz gezahlt werden kann. Der Höchstsatz für Vorschüsse auf Direktzahlungen — im Rahmen der in Artikel 11 der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegten Obergrenze — sollte von 70 % auf 75 % angehoben werden.
Die Mitgliedstaaten legen die anwendbaren Unterstützungssätze für die Deckung von bis zu 50 % der zusätzlichen Kosten für Düngemittel fest. Für Landwirte, die…
Für jeden Mitgliedstaat wird der Höchstbetrag, der für Krisenzahlungen an Landwirte nach Naturkatastrophen, widrigen Witterungsverhältnissen oder…
Gemäß Artikel 44 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/2116 können die Mitgliedstaaten Vorschusszahlungen in Höhe von bis zu 50 % für Interventionen in Form von…
Derzeit dürfen die Mitgliedstaaten den Landwirten im Zeitraum vom 16. Oktober bis zum 30. November des Kalenderjahres Vorschüsse zahlen. Um Landwirte zu…
In Titel III Kapitel IV Abschnitt 1 wird folgender Artikel eingefügt: Unterstützung für Landwirte, die vom starken Anstieg der Düngemittelpreise infolge der…
Die Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates eröffnet den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, Vorschüsse für die Direktzahlungen zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.