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Derzeit dürfen die Mitgliedstaaten den Landwirten im Zeitraum vom 16. Oktober bis zum 30. November des Kalenderjahres Vorschüsse zahlen. Um Landwirte zu unterstützen, die aufgrund hoher Düngemittelpreise mit Liquiditätsproblemen konfrontiert sind, ist es angezeigt, den Mitgliedstaaten mehr Flexibilität in Bezug auf den Zeitpunkt der Zahlung von Vorschüssen auf Direktzahlungen einzuräumen und die Zahlung zu einem früheren Zeitpunkt im Jahr, unmittelbar nach dem Antrag auf Unterstützung, zu erlauben. Da die Vorschüsse auf Direktzahlungen, die die Mitgliedstaaten Landwirten in einem Kalenderjahr gezahlt haben, von der Kommission jedoch erst aus dem Haushalt des Folgejahres erstattet werden, sollten vor dem 16. Oktober 2026 an Begünstigte gezahlte Vorschüsse auf Direktzahlungen als im November 2026 getätigt gelten und sollten von den Mitgliedstaaten mit der Erklärung für diesen Monat eingereicht werden, sodass sie von der Kommission zu Beginn des Jahres 2027 erstattet werden.
vor dem 1. Dezember, jedoch frühestens ab dem 16. Oktober Vorschusszahlungen in Höhe von bis zu 70 % für Interventionen in Form von Direktzahlungen sowie für…
Die Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates eröffnet den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, Vorschüsse für die Direktzahlungen zu…
vor dem 1. Dezember und frühestens ab dem 16. Oktober Vorschüsse in Höhe von bis zu 50 % für Direktzahlungen zahlen;
Angesichts der Krise im Nahen Osten, des sich daraus ergebenden Anstiegs der Düngemittelpreise und der finanziellen Risiken, denen die Landwirte ausgesetzt…
Artikel 44 Absatz 2 Unterabsatz 2 Buchstabe a erhält folgende Fassung: „a) vor dem 1. Dezember, jedoch frühestens ab dem 16. Oktober Vorschusszahlungen in Höhe…
Die verfügbare Unterstützung im Rahmen der neuen Interventionskategorie sollte sich auf aktive Landwirte konzentrieren, die am stärksten von den hohen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.