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Die Aufbewahrungsfrist für die Daten im Überprüfungssystem der Union, die natürliche oder juristische Personen betreffen, die einen Hund oder eine Katze zum Zweck des Inverkehrbringens bewerben und das Überprüfungssystem zur Generierung des erforderlichen Tokens nutzen, sollte 18 Monate ab der Generierung des Tokens betragen, damit das System in der Lage ist, die Echtheit der Kennzeichnung und der Registrierung sowie das Eigentum an dem Hund oder der Katze, der bzw. die gegenüber einem Erwerber, der dieses System nutzt, beworben wird, während der erwarteten maximalen Dauer der Veröffentlichung der Online-Bewerbung zu bestätigen.
Bringt eine natürliche oder juristische Person einen Hund oder eine Katze in der Union in Verkehr, stellt sie dem Erwerber Folgendes zur Verfügung: Bewirbt eine…
Wenn Hunde oder Katzen von natürlichen Personen ohne Online-Bewerbung gelegentlich in unregelmäßigen Abständen in Verkehr gebracht oder verschenkt werden,…
Die Aufbewahrungsfrist für Daten über Eigentümer und befugte Personen, die im Rahmen einer Verbringung zu nichtkommerziellen Zwecken, die vorab in der…
Die Frist für die Aufbewahrung personenbezogener Daten von derzeitigen und früheren Eigentümern von Hunden oder Katzen in nationalen Datenbanken oder in der…
Die Aufbewahrungsfrist für personenbezogene Daten im Register der Betriebe und in der Liste der zugelassenen Zuchtbetriebe sollte zehn Jahre ab dem Datum…
Da die meisten Hunde und Katzen derzeit über Online-Bewerbungen zum Verkauf oder zur unentgeltlichen Abgabe angeboten werden, sollte die Kommission die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.