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Mit dem Beschluss (GASP) 2026/1845 wird eine Ausnahme vom Einfrieren von Vermögenswerten und von dem Verbot, bestimmten benannten Einrichtungen Gelder und wirtschaftliche Ressourcen bereitzustellen, eingeführt, um den weiteren Betrieb des Projekts Paks II zu ermöglichen und um eine Untergrabung der nuklearen Sicherheit zu vermeiden.