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Könnten durch die Anwendung der gemäß der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 verhängten Maßnahmen gelisteten Personen, Einrichtungen oder Organisationen ungerechtfertigte wirtschaftliche Vorteile entstehen, so könnte dies die Wirksamkeit und die Ziele der restriktiven Maßnahmen der Union untergraben. Die Kommission sollte solche Fälle daher überwachen und ihre Bewertung unverzüglich dem Rat vorlegen und gegebenenfalls gemeinsam mit dem Hohen Vertreter Vorschläge unterbreiten, um Umgehungen zu verhindern und zu vermeiden, dass gelisteten Personen, Einrichtungen oder Organisationen unbeabsichtigte Vorteile entstehen. Der Rat sollte diese Vorschläge prüfen, damit die erforderlichen Rechtsakte im Sanktionsrahmen so bald wie möglich angenommen werden können, um zu verhindern, dass gelisteten Personen, Organisationen oder Einrichtungen ungerechtfertigte wirtschaftliche Vorteile erwachsen.