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Die Zollbehörden können dem Inhaber einer Bewilligung für ein anderes besonderes Verfahren als den Versand auf Antrag gestatten, seine Rechte und Pflichten bezüglich Waren, die in dieses besondere Verfahren übergeführt wurden, ganz oder teilweise auf einen Einführer, einen Ausführer oder eine andere Person zu übertragen.
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, delegierte Rechtsakte nach Artikel 282 zu erlassen, um diese Verordnung durch die Festlegung des Folgenden zu ergänzen:
der Fälle, in denen die Übertragung von Rechten und Pflichten gemäß Absatz 1 dieses Artikels zulässig ist, und der entsprechenden Voraussetzungen;
der Form, in der die Zollbehörden eine solche Übertragung von Rechten und Pflichten bewilligen;
der Daten und Informationen, die für Anträge und Bewilligungen für diese Übertragung von Rechten und Pflichten erforderlich sind.
Die Kommission erlässt Durchführungsrechtsakte zur Festlegung der Verfahrensregeln für die Übertragung von Rechten und Pflichten des Inhabers der Bewilligung bezüglich Waren fest, die in ein anderes besonderes Verfahren als den Versand übergeführt wurden. Diese Durchführungsrechtsakte werden gemäß dem in Artikel 283 Absatz 4 genannten Prüfverfahren erlassen.
Kommentierung und frühere Fassungen sind noch nicht im Bestand.
Die Rechte und Pflichten des Inhabers eines anderen besonderen Verfahrens als des Versands können ganz oder teilweise auf eine andere Person übertragen werden,…
die Übertragung der Rechte und Pflichten des Inhabers des Verfahrens gemäß Artikel 218 in Bezug auf Waren, die in ein anderes besonderes Verfahren als den…
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, delegierte Rechtsakte gemäß Artikel 282 zu erlassen, um diese Verordnung durch die Festlegung der Bedingungen zu…
die besonderen Fälle, in denen andere Mittel als Mittel der elektronischen Datenverarbeitung zum Austausch und zur Speicherung von Informationen gemäß Artikel 6…
Die Kommission wird ermächtigt, delegierte Rechtsakte gemäß Artikel 284 zu erlassen, in denen Folgendes festgelegt wird:
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, delegierte Rechtsakte nach Artikel 282 zu erlassen, um diese Verordnung durch die Festlegung des Folgenden zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.