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Die Zahlung ist mit einem Zahlungsmittel, das schuldbefreiende Wirkung hat, zu leisten, wobei auch eine Aufrechnung in Übereinstimmung mit nationalem Recht möglich ist.
Der Abgabenbetrag kann von einem Dritten anstelle des Schuldners entrichtet werden.
Der Schuldner kann vor Ablauf der ihm eingeräumten Zahlungsfrist den geschuldeten Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrag ganz oder teilweise entrichten.
Der Zollschuldner kann in jedem Fall vor Ablauf der ihm eingeräumten Zahlungsfrist den Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrag ganz oder teilweise entrichten.
Ein Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrag wird erstattet oder erlassen, wenn der der ursprünglich mitgeteilten Zollschuld entsprechende Betrag den zu entrichtenden…
die Mitteilung der Entscheidung;
die Waren sollen eingezogen, zerstört oder zugunsten der Staatskasse aufgegeben werden,
die Waren sollen eingezogen, zerstört oder zugunsten der Staatskasse aufgegeben werden oder
Ist der Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrag nicht fristgerecht entrichtet worden, so stellen die Zollbehörden die Entrichtung dieses Betrags mit allen ihnen nach…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.