Gesetze
Gesetz wird geladen …
Das Erlöschen der Zollschuld auf der Grundlage von Artikel 223 Absatz 1 Buchstabe h oder l schließt die Anwendung von Sanktionen für damit zusammenhängende Verstöße gegen zollrechtliche Vorschriften nicht aus.
Das Erlöschen der Zollschuld auf der Grundlage von Artikel 124 Absatz 1 Buchstabe h hindert die Mitgliedstaaten nicht an der Anwendung von Sanktionen wegen…
In den in Absatz 1 Buchstabe e genannten Fällen gilt die Zollschuld jedoch für die Zwecke der Ahndung von Zuwiderhandlungen gegen die zollrechtlichen…
Abweichend von Absatz 1 entsteht die Zollschuld nicht durch Für die Zwecke der Sanktionen für Verstöße gegen zollrechtliche Vorschriften gilt die Zollschuld…
Entsteht eine Zollschuld nach Artikel 185 oder Artikel 188 dieser Verordnung, so gilt – sofern der Verstoß, durch den die Zollschuld entstanden ist, kein…
Lebt eine Zollschuld nach Artikel 217 Absatz 8 wieder auf, so gelten die Fristen der Absätze 1 und 2 des vorliegenden Artikels ab dem Tag, an dem der Antrag auf…
Für die Zwecke der Ahndung von Zuwiderhandlungen gegen die zollrechtlichen Vorschriften gilt die Zollschuld dennoch als entstanden, wenn die Einfuhr- oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter keiner zurück und gilt ausdrücklich neben einer.
Welche und warum — mit Abonnement