Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die EU-Zollbehörde erstattet der Kommission regelmäßig und bei Bedarf über die Umsetzung der restriktiven Maßnahmen durch die Zollbehörden Bericht, wobei sie insbesondere etwaige Diskrepanzen zwischen den Mitgliedstaaten aufdeckt. Darüber hinaus sammelt und analysiert sie Informationen über die Auswirkungen restriktiver Maßnahmen auf die Handelsströme und die Einhaltung der Zollvorschriften.
Die Zollbehörden unterrichten die EU-Zollbehörde, die Kommission und die nationalen Behörden der für die Umsetzung restriktiver Maßnahmen zuständigen Mitgliedstaaten über jeden Fall bzw. Verdachtsfall der Umgehung restriktiver Maßnahmen und über die getroffenen Risikominderungsmaßnahmen. Diese Informationen werden nach Möglichkeit über die EU-Zolldatenplattform bereitgestellt.
Die Zollbehörden führen die nach diesem Artikel aktivierten Maßnahmen und Vorkehrungen durch und wenden sie an und erstatten der EU-Zollbehörde über deren…
Die EU-Zollbehörde unterrichtet die Kommission und die Zollbehörden über ihre Risikomanagementtätigkeiten und deren Ergebnisse auf Ad-hoc-Basis, sofern…
Die Mitgliedstaaten und die EU-Zollbehörde unterstützen die Kommission bei der in Absatz 1 genannten Aufgabe. Insbesondere übermitteln sie der EU-Zollbehörde…
Die EU-Zollbehörde entwickelt und pflegt Kommunikationskanäle mit Interessenträgern im Zusammenhang mit der EU-Zolldatenplattform und erleichtert den Zugang zu…
Die Kommission überwacht regelmäßig die Durchführung dieser Verordnung, wobei sie unter anderem für Überwachungszwecke relevante Informationen und Analysen…
Die Zollbehörden unternehmen alle erforderlichen Schritte, um den restriktiven Maßnahmen unter Berücksichtigung der Leitlinien der EU-Zollbehörde nachzukommen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.