Gesetze
Gesetz wird geladen …
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung gilt ab dem 21. September 2027.
Abweichend von Absatz 2 des vorliegenden Artikels gelten die folgenden Bestimmungen ab dem Tag des Inkrafttretens dieser Verordnung:
Artikel 5 Nummern 15, 16, 44 und 78;
Artikel 20 mit Ausnahme der Absätze 1, 2 und 4;
Artikel 35 bis 39 und Artikel 51;
Artikel 229, Artikel 230, Artikel 231, Artikel 234 bis 244 und Artikel 255 bis 265;
alle Bestimmungen dieser Verordnung, mit denen der Kommission die Befugnis übertragen wird, delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte zu erlassen, sowie die Artikel 282 und 283.
Abweichend von Absatz 2 des vorliegenden Artikels gilt Artikel 20 Absatz 2 ab zehn Tage nach Inkrafttreten des gemäß Artikel 20 Absatz 10 erlassenen delegierten Rechtsakts.
Abweichend von Absatz 2 des vorliegenden Artikels gelten folgende Bestimmungen erst ab dem 1. Juli 2028:
Artikel 41 mit Ausnahme von Absatz 10 und Artikel 42 bis 45;
Artikel 205 Absätze 5 und 6 und Artikel 208 Absatz 2.
Artikel 4 Absätze 1 und 2, Artikel 6 Absatz 3 sowie die Artikel 7 bis 13 und Artikel 28 gelten ab dem 8. Februar 2025;
Die Artikel 26 und 28 gelten ab dem 30. Dezember 2025.
Sie gilt ab dem 1. Mai 2025.
Sie gilt ab dem 12. Juli 2024. Artikel 3 Absätze 1 bis 4 und Artikel 17 gelten jedoch ab dem 12. Januar 2025.
Abweichend von Absatz 2 dieses Artikels gelten Artikel 40, Artikel 42 Absätze 1 bis 8 und Artikel 43 ab dem 21. Juni 2026.
Vorbehaltlich Absatz 3 des vorliegenden Artikels finden jedoch die Artikel 3 bis 13, 16 bis 24, 26, 31 und 32 ab dem 30. Dezember 2026 Anwendung.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.