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Der Datenauditor überwacht und bewertet die Rechtmäßigkeit des Zugangs zur EU-Zolldatenplattform nach geltendem Unionsrecht.
Der Datenauditor erstattet dem Verwaltungsrat jährlich Bericht über seine Tätigkeiten.
Der Datenauditor nimmt seine Aufgaben in Abstimmung mit dem Datenschutzbeauftragten der EU-Zollbehörde und unbeschadet der Achtung der Zuständigkeiten anderer Aufsichtsstellen der Union oder der Mitgliedstaaten wahr.
Die Kommission erlässt Durchführungsrechtsakte zur Festlegung des unabhängigen Status und der detaillierten Aufgaben und Zuständigkeiten des Datenauditors. Diese Durchführungsrechtsakte werden gemäß dem in Artikel 283 Absatz 2 genannten Beratungsverfahren erlassen.
Die EU-Zollbehörde führt die für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Datenverwaltungs- und Datenverarbeitungstätigkeiten durch.
Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Zusammenhang mit der Durchführung der zollrechtlichen Vorschriften oder anderer von den Zollbehörden angewandter Vorschriften,…
Entscheidungen über die internen Strukturen der EU-Zollbehörde zu treffen, erforderlichenfalls auch die Befugnisse für Funktionen zu übertragen, die die…
Die Kommission erlässt Durchführungsrechtsakte, in denen die Funktionen und Beziehungen der in Absatz 1 genannten jeweiligen gemeinsam Verantwortlichen in Bezug…
Die Mitgliedstaaten und die EU-Zollbehörde unterstützen die Kommission bei der in Absatz 1 genannten Aufgabe. Insbesondere übermitteln sie der EU-Zollbehörde…
Der Datenauditor ist Mitglied des Personals der EU-Zollbehörde und handelt unabhängig.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.