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Für die Dokumente, die sich im Besitz der EU-Zollbehörde befinden, gilt die Verordnung (EG) Nr. 1049/2001. Der Verwaltungsrat legt binnen sechs Monaten nach seiner ersten Sitzung die Modalitäten für die Anwendung der genannten Verordnung fest.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die EU-Zollbehörde unterliegt der Verordnung (EU) 2018/1725. Der Verwaltungsrat trifft binnen sechs Monaten nach seiner ersten Sitzung Maßnahmen für die Anwendung der genannten Verordnung durch die EU-Zollbehörde und insbesondere für die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten der EU-Zollbehörde. Diese Maßnahmen werden nach Anhörung des Europäischen Datenschutzbeauftragten getroffen.
Die EU-Zollbehörde kann von sich aus Kommunikationstätigkeiten in ihren Zuständigkeitsbereichen durchführen. Die Zuweisung von Mitteln für Kommunikationstätigkeiten trägt zur wirksamen Erfüllung der Aufgaben der EU-Zollbehörde bei. Die Kommunikationstätigkeiten müssen mit den einschlägigen vom Verwaltungsrat angenommenen Kommunikations- und Verbreitungsplänen im Einklang stehen.
Die EU-Zollbehörde führt die für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Datenverwaltungs- und Datenverarbeitungstätigkeiten durch.
Für die Dokumente, die sich im Besitz der Behörde befinden, gilt die Verordnung (EG) Nr. 1049/2001. Der Verwaltungsrat legt binnen sechs Monaten nach seiner…
Der Verwaltungsrat erlässt nach Konsultation der Kommission die für die EU-Zollbehörde geltende Finanzregelung. Diese darf von der Delegierten Verordnung (EU)…
Auf Ersuchen gemäß den Absätzen 5 und 6 kann die EU-Zollbehörde eine der folgenden Stellungnahmen abgeben: Die Stellungnahme der EU-Zollbehörde wird von den für…
Jede Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieser Verordnung sollte im Einklang mit der Verordnung (EU) 2016/679 oder (EU) 2018/1725 des Europäischen…
Zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben gemäß dieser Verordnung ist die EU-Zollbehörde befugt, innerhalb der in dieser Verordnung festgelegten Grenzen und unter den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.