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Jede Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieser Verordnung sollte im Einklang mit der Verordnung (EU) 2016/679 oder (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates oder der Richtlinie (EU) 2016/680 des Europäischen Parlaments und des Rates in ihrem jeweiligen Anwendungsbereich erfolgen. Jede andere Behörde oder Stelle als die Zollbehörden, die Kommission und die EU-Zollbehörde, die personenbezogene Daten auf der EU-Zolldatenplattform verarbeitet, ist im Einklang mit den geltenden Vorschriften als Verantwortliche zu betrachten.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden im Rahmen dieser Verordnung sollte im Einklang mit der Verordnung (EU) 2016/679 des…
Werden personenbezogene Daten im Rahmen der Anwendung dieser Verordnung verarbeitet, gelten die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des…
Jede gemäß dieser Richtlinie durchgeführte Verarbeitung personenbezogener Daten, einschließlich des Austauschs oder der Übermittlung personenbezogener Daten…
Jede Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Mitgliedstaaten im Rahmen dieser Verordnung sollte im Einklang mit der Verordnung (EU) 2016/679 des…
Die Verarbeitung personenbezogener Daten, die in den Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit der vorliegenden Verordnung und unter der Aufsicht der zuständigen…
Jede Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Behörden der Mitgliedstaaten im Rahmen dieser Verordnung sollte im Einklang mit der Verordnung (EU) 2016/679…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.