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Die gemeinsamen Risikokriterien und -standards umfassen:
eine Beschreibung der Risiken,
die Risikofaktoren oder -indikatoren, die bei der Auswahl von Waren oder Wirtschaftsbeteiligten für Zollkontrollen zu berücksichtigen sind,
die Art der von den Zollbehörden durchzuführenden Zollkontrollen,
die Anwendung von Risikoanalysen und Risikominderungsmaßnahmen in der Lieferkette, einschließlich Ersuchen um Informationen oder Maßnahmen und der Anweisung, Waren nicht zu laden oder zu befördern, und
die Dauer der Anwendung der unter Buchstabe c genannten Zollkontrollen.
Bei der Festlegung der gemeinsamen Risikokriterien und -standards sind von der Kommission alle folgenden Faktoren zu berücksichtigen:
ein angemessenes Verhältnis zum Risiko,
die Dringlichkeit der erforderlichen Durchführung der Kontrollen,
die vernünftigerweise zu erwartenden Auswirkungen auf die Handelsströme und auf die Kontrollressourcen einzelner Mitgliedstaaten.
Kommentierung und frühere Fassungen sind noch nicht im Bestand.
Bei der Festlegung von gemeinsamen Risikokriterien und Standards, der in Absatz 3 genannten Kontrollmaßnahmen und vorrangigen Kontrollbereiche ist alles…
die Anwendung gemeinsamer vorrangiger Kontrollbereiche, gemeinsamer Risikokriterien und -standards und Risikoprofile sowie geeigneter Risikominderungsmaßnahmen,…
Ein Zollrisikomanagement auf Unionsebene ist von grundlegender Bedeutung, um eine harmonisierte Anwendung der Zollkontrollen in den Mitgliedstaaten…
Entwicklung von für das Risikomanagement erforderlichen Maßnahmen, einschließlich der Festlegung gemeinsamer vorrangiger Kontrollbereiche, gemeinsamer…
führen Kontrollen im Einklang mit Kapitel 2 und allen geltenden gemeinsamen Risikokriterien und -standards durch;
die Kommission bei der Festlegung der in Artikel 56 Absatz 1 genannten gemeinsamen vorrangigen Kontrollbereiche und gemeinsamen Risikokriterien und -standards…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.