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Bei Verstößen gegen zollrechtliche Vorschriften, die in die Zuständigkeit von mehr als einem Mitgliedstaat fallen, ist eine Zusammenarbeit zwischen diesen Mitgliedstaaten erforderlich. In solchen Fällen sollten die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten, die von demselben Verstoß gegen zollrechtliche Vorschriften betroffen sind, im Einklang mit dem geltenden Recht zusammenarbeiten. Die EU-Zollbehörde sollte die Möglichkeit haben, diese Zusammenarbeit zu unterstützen und zu erleichtern.
Bei Verstößen gegen zollrechtliche Vorschriften, die in die Zuständigkeit von mehr als einem Mitgliedstaat fallen, arbeiten die zuständigen Behörden dieser…
Die EU-Zollbehörde kann mit anderen nationalen Behörden sowie mit der Kommission und anderen Organen, Ämtern, Agenturen, Netzen und Einrichtungen der Union…
Soweit dies zur Gewährleistung der Einhaltung dieser Verordnung erforderlich ist, arbeiten die zuständigen Behörden jedes Mitgliedstaats, einschließlich der…
Ist dies zur Sicherstellung der Einhaltung dieser Verordnung erforderlich, so arbeiten die zuständigen Behörden jedes Mitgliedstaats, einschließlich der…
Die zuständigen Behörden arbeiten untereinander, mit den Zollbehörden ihres Mitgliedstaats, mit den zuständigen Behörden und Zollbehörden anderer…
Zur Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den Zollbehörden sollten die gemeinsamen operativen Anstrengungen erhöht werden, um wirksame Zollkontrollen an den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.